Präambel
(Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)
Diese "Allgemeine Geschäftsbedingungen"(AGB) dienen dem Zweck,
Rechte und Pflichten, sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen,
sowohl des Auftragsnehmers als auch des Auftragsgebers festzulegen und
im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.
Die AGB sind integrierter Bestandteil von Verträgen die die
fachmännische Durchführung von Aufträgen im Bereich der
Software-Entwicklung oder des Software-Supports zum Gegenstand haben.
Der Auftragsgeber sorgt dafür, dass die organisatorischen
Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz/
dem Erfüllungsort sofern dies nicht Teil des Auftrages ist- ein möglichst
ungestörtes, dem raschen Fortgang der Ausführungsarbeiten förderliches
Arbeiten, erlauben, sollte er die Anwesenheit des Auftragnehmers in seinem
Büro nicht voraussetzen, wird dieser selbstständig einen geeigneten
Arbeitsplatz finden.
Der Auftragsgeber sorgt dafür, dass dem Auftragsnehmer auch ohne
dessen ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages
notwendige Unterlagen und Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und
ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die
Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle
Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung
bekannt werden.
Der Tätigkeit des Auftragsnehmers liegt in jedem Fall eine
schriftliche Vereinbarung oder E-Mail mit dem Auftragsgeber zugrunde die sowohl
den Umfang der Leistung als auch das dafür in Rechnung zu stellende
Entgelt beinhaltet.
Art. 1 Geltungsbereich und Umfang des Auftrages
- Die AGB gelten für alle Aufträge, außer sie wurden nach Vereinbarung außer Kraft gesetzt.
- Für die Leistungserstellung sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung falls diese notwendig sind.
Art.2 Ausführungs- und Lieferfristen
- Es
sind in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehende Auftragszeit
präzise Vereinbarungen betreffend der Fristigkeit der ausführenden
Tätigkeit zu treffen.
- Die in Auftrag gegebenen Leistungen
gelten mit der vom Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail bestätigten
Übergabe des Produktes als erbracht.
Art.3 Entgeltlichkeit
- Die
Einladung des Auftraggebers eine Tätigkeit durchzuführen gilt als
Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen
Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit begründet. Die Höhe des Entgeltes
richtet sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Sollte anlässlich der
Einladung die des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein
angemessenes Entgelt.
- Durch die Durchführung der Tätigkeit wird der Auftrag zugleich angenommen und erfüllt.
Art. 4 Urheberrechtliche Bestimmung und Nutzungsrechte
- Das gesetzliche Urheberecht des Auftragsnehmers an seinen Arbeiten ist zu schützen.
- Die
dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Auftragsnehmers als Urheber an Dritte
entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden.
- Der
Kunde ist erst nach ordnungsmäßiger Bezahlung des vereinbarten Honorars
befugt, die urheberrechtlich geschützten Leitungen in der vereinbarten
Art und Weise zu nutzen.
- Urheberrechtlich geschützten Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
Art.5 Verschwiegenheitspflicht
- Der
Auftragsnehmer behandelt alle internen Vorgänge und enthalte
Informationen die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Auftraggeber
bzw. Kunde bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere
werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der Auftraggeber zugänglich gemacht.
- Kunden
werden nur dann als Referenz angegeben, wenn diese dazu ihre
ausdrückliche Zustimmung erteilt haben; diese ist vorher einzuholen.
Art.6 Rücktrittsrecht
- Für
den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus
alleinigem Verschuldung des Auftragsnehmers ist der Auftraggeber
berechtigt, mittels eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten,
wenn auch innerhalb angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in
wesentlichen Teilen ohne Verschuldung des Auftragsgebers nicht erbracht
wird.
- Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen
und Transportsperren entbinden den Auftragsnehmer von der
Lieferverpflichtungen bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung des
vereinbarten Lieferfrist.
- Stornierungen durch den
Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragsnehmers
möglich. Ist der Auftragsnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat
er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten
eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
Art.6 Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen
- Der Auftragsnehmer hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars.
- Das
Gesamthonorar setzt sich aus der für die Erbringung der Leistung
notwendigen Leistungen und Vorleistung sowie die für den Auftrag
erforderlichen Materialen zusammen.
- Die vom
Auftragsnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu
vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei
Zahlungsverzug werden Verzugzinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.
Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten
Zahlungsbedingungenen analog.
- Bei Aufträgen die mehrere
Einheiten umfassen, ist der Auftragsnehmer berechtigt, nach Lieferung
jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
- Der
Auftragsgeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder
Bemängelung zurückzuhalten.
Art.7 Honorarhöhe
- Es gilt ausschließlich die vom Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Honorarshöhe.
Art.8 Haftung und Gewährleistung
- Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm erteilte Aufträge sorgfältig
auszuführen und dabei alle Interessen des Auftraggebers zu wahren. Er
haftet für Schäden nur in dem Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe
Fährlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften.
- Der Auftraggeber haftet
seinerseits dafür, dass dem Auftragsnehmer die zur Erfüllung der
Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur
Verfügung gestellt werden.
- Schadensersatzanspruch kann
nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die
Anspruchberechtigeten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätesten
jedoch 3 Jahre nach dem Anspruchbegründenden Ereignis gerichtlich
geltend gemacht werden.
- Der Auftraggeber hat Anspruch auf
kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer zu
vertreten sind und ihm ungehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser
Anspruch erlischt 6 Monate nach Erbringung der Beanstandeten Leistung
des Auftragsnehmers.
- Der Auftraggeber hat bei
Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung
bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der
Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das
Recht auf Wandlung.
Art.9 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
- Für
den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche
gilt nur deutsches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Streitigkeiten ist das Gericht am Geschäftsitz des Auftragsnehmers zuständig.
Art.10 Sonstiges
Für
den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten,
berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
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