Präambel

(Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)

Diese "Allgemeine Geschäftsbedingungen"(AGB) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten, sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen, sowohl des Auftragsnehmers als auch des Auftragsgebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.

Die AGB sind integrierter Bestandteil von Verträgen die die fachmännische Durchführung von Aufträgen im Bereich der Software-Entwicklung oder des Software-Supports zum Gegenstand haben.

Der Auftragsgeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz/ dem Erfüllungsort sofern dies nicht Teil des Auftrages ist- ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten, erlauben, sollte er die Anwesenheit des Auftragnehmers in seinem Büro nicht voraussetzen, wird dieser selbstständig einen geeigneten Arbeitsplatz finden.

Der Auftragsgeber sorgt dafür, dass dem Auftragsnehmer auch ohne dessen ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendige Unterlagen und Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

Der Tätigkeit des Auftragsnehmers liegt in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung oder E-Mail mit dem Auftragsgeber zugrunde die sowohl den Umfang der Leistung als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet.

Art. 1 Geltungsbereich und Umfang des Auftrages

  1. Die AGB gelten für alle Aufträge, außer sie wurden nach Vereinbarung außer Kraft gesetzt.
  2. Für die Leistungserstellung sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung falls diese notwendig sind.

Art.2 Ausführungs- und Lieferfristen

  1. Es sind in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehende Auftragszeit präzise Vereinbarungen betreffend der Fristigkeit der ausführenden Tätigkeit zu treffen.
  2. Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail bestätigten Übergabe des Produktes als erbracht.

Art.3 Entgeltlichkeit

  1. Die Einladung des Auftraggebers eine Tätigkeit durchzuführen gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit begründet. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach den jeweiligen Vereinbarungen. Sollte anlässlich der Einladung die des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt.
  2. Durch die Durchführung der Tätigkeit wird der Auftrag zugleich angenommen und erfüllt.

Art. 4 Urheberrechtliche Bestimmung und Nutzungsrechte

  1. Das gesetzliche Urheberecht des Auftragsnehmers an seinen Arbeiten ist zu schützen.
  2. Die dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragsnehmers als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden.
  3. Der Kunde ist erst nach ordnungsmäßiger Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leitungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
  4. Urheberrechtlich geschützten Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.

Art.5 Verschwiegenheitspflicht

  1. Der Auftragsnehmer behandelt alle internen Vorgänge und enthalte Informationen die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Auftraggeber bzw. Kunde bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftraggeber zugänglich gemacht.
  2. Kunden werden nur dann als Referenz angegeben, wenn diese dazu ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben; diese ist vorher einzuholen.

Art.6 Rücktrittsrecht

  1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschuldung des Auftragsnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne Verschuldung des Auftragsgebers nicht erbracht wird.
  2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden den Auftragsnehmer von der Lieferverpflichtungen bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung des vereinbarten Lieferfrist.
  3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragsnehmers möglich. Ist der Auftragsnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.

Art.6 Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen

  1. Der Auftragsnehmer hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars.
  2. Das Gesamthonorar setzt sich aus der für die Erbringung der Leistung notwendigen Leistungen und Vorleistung sowie die für den Auftrag erforderlichen Materialen zusammen.
  3. Die vom Auftragsnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugzinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen analog.
  4. Bei Aufträgen die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragsnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
  5. Der Auftragsgeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.

Art.7 Honorarhöhe

  1. Es gilt ausschließlich die vom Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Honorarshöhe.

Art.8 Haftung und Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm erteilte Aufträge sorgfältig auszuführen und dabei alle Interessen des Auftraggebers zu wahren. Er haftet für Schäden nur in dem Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fährlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
  2. Der Auftraggeber haftet seinerseits dafür, dass dem Auftragsnehmer die zur Erfüllung der Leistungen notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
  3. Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchberechtigeten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätesten jedoch 3 Jahre nach dem Anspruchbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  4. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer zu vertreten sind und ihm ungehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt 6 Monate nach Erbringung der Beanstandeten Leistung des Auftragsnehmers.
  5. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.

Art.9 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

  1. Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur deutsches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Geschäftsitz des Auftragsnehmers zuständig.

Art.10 Sonstiges

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.